Parkordnung für Mieter des Bungalowparks „Strandslag Julianadorp“

  1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 15 Km/h. Kinder, Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang. Autos, Lastwagen, Anhänger und dergleichen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sind nicht erlaubt. Es darf immer nur ein Fahrzeug durch die Schranke am Parkeingang fahren (Ein Fahrzeug pro Chip).
  2. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Stellflächen erlaubt, insbesondere darf nicht am Straßenrand geparkt werden.
  3. Hunde sind im Bereich des Parks an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch die Hunde sind von den Hundehaltern sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Hunde fernzuhalten.
  4. Von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr herrscht „Parkruhe“.
  5. Das Bewohnen und Abstellen von Wohnmobilen, Campingwagen oder Campinganhä-ngern auf dem Park ist nicht erlaubt, ebenso nicht das Abstellen von Booten und/oder Bootsanhängern. Zum Be- oder Entladen dürfen Wohnmobile/Wohnwagen auf den Park herauf.
  6. Zelten ist auf dem gesamten Parkgelände und auch im Garten der Häuser nicht erlaubt.
  7. Hausmüll gehört in die unterirdischen Container, nicht in die Papierkörbe. Biomüll und kleiner Gartenabfall gehört in die Bio-Container. Altglas gehört in die Container außerhalb des Parks am Parkplatz.
  8. Wagenwaschen ist auf dem gesamten Parkgelände und auch auf den Privatgrundstü-cken nicht erlaubt.
  9. Spielplätze und Spielgeräte stehen nur den Bewohnern/Besuchern des Bungalow-Parks Strandslag zur Verfügung. Die Benutzung der Spielgeräte ist Kindern bis zu ei-nem Alter von 15 Jahren erlaubt.
    Julianadorp, den 01.04.2017
Parkordnung
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